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   OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23   

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OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23 (https://dejure.org/2024,5655)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.03.2024 - 14 U 63/23 (https://dejure.org/2024,5655)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. März 2024 - 14 U 63/23 (https://dejure.org/2024,5655)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 01.06.2023 - I ZR 109/22

    Botanicals - EuGH-Vorlage zu gesundheitsbezogenen Angaben für pflanzliche Stoffe

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23
    cc) Das Verfahren ist nicht in Hinblick auf die Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs vom 01.06.2023 - I ZR 109/22 bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs über die Vorlagefrage des Bundesgerichtshofs auszusetzen.

    Denn auf die Frage, ob Art. 10 Abs. 1 und Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 auf Angaben anwendbar sind, deren Bewertung durch die Behörde oder deren Prüfung durch die Kommission zurückgestellt und noch nicht abgeschlossen ist, wie Angaben, die sich auf die Wirkung pflanzlicher Stoffe beziehen und die gemeinhin als "Botanicals" bezeichnet werden, und bestimmte andere gesundheitsbezogene Angaben, über deren Aufnahme in die Liste zulässiger Angaben die Kommission noch nicht abschließend befunden hat (vgl. BGH, EuGH-Vorlage vom 01.06.2023 - I ZR 109/22, Rn. 24, juris), kommt es nicht an.

  • OLG Köln, 21.06.2019 - 6 U 181/18

    "Kinderwunsch-Tee" - Förderung der Empfängnis muss wissenschaftlich nachweisbar

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23
    Hiervon ist bei den Tees und den Globuli der Beklagten auszugehen (vgl. hierzu auch OLG Köln, Urteil vom 21.06.2019 - I-6 U 181/18, Rn. 54, juris).

    Denn die Empfehlung, den "Babytraum Tee" bzw. die "Babytraum Globuli" gerade vor der Schwangerschaft zu konsumieren - worauf auch die gerügte bildliche Darstellung hinweist - suggeriert, der Tee bzw. die Globuli dienten dazu, die Empfängnisfähigkeit zu steigern, was eine Verbesserung des Gesundheitszustandes darstellt (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 21.06.2019 - I-6 U 181/18, Rn. 62, juris).

  • OLG Celle, 22.08.2022 - 13 U 18/22
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23
    Denn wie auf die Globuli "radionische Informationen" (welchen Inhalts auch immer) - also etwas, was die Globuli von schlichtem Zucker unterscheiden könnte - aufgebracht worden sein sollen, wird beklagtenseits schon nicht hinreichend dargelegt (vgl. hierzu auch OLG Celle, Beschluss vom 22.08.2022 - 13 U 18/22, Rn. 55, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.08.2020 - 4 U 214/18
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23
    In bestimmten Fällen kann das Verzeichnis der Zutaten, auch wenn es richtig und vollständig ist, gleichwohl nicht geeignet sein, einen falschen oder missverständlichen Eindruck des Verbrauchers bezüglich der Eigenschaften eines Lebensmittels zu berichtigen, der sich aus den anderen Elementen der Etikettierung dieses Lebensmittels ergibt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2020 - 4 U 214/18, Rn. 26, juris).
  • BGH, 07.04.2016 - I ZR 81/15

    Repair-Kapseln - Wettbewerbswidrige Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel:

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23
    Die Frage, ob eine Aussage auf das gesundheitliche Wohlbefinden abzielt, ist anhand der in Art. 13 Abs. 1 und Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 aufgeführten Fallgruppen zu beurteilen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 07.04.2016 - I ZR 81/15, Rn. 19, juris).
  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 93/21

    Irreführende Bewerbung einer Kindermilch mit Aussage "7 x mehr Vitamin D";

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23
    Es handelt sich um eine spezielle Vorschrift für die Verwendung nährwertbezogener und gesundheitsbezogener Angaben bei Lebensmitteln, durch die die allgemeinen Regelungen über den Täuschungsschutz in der Richtlinie 2000/13/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Etikettierung und Aufmachung von Lebensmitteln sowie die Werbung hierfür (jetzt Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel; Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) und der Richtlinie 84/450/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über irreführende Werbung (jetzt Richtlinie 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung; § 5 Abs. 1 UWG) nicht verdrängt, sondern ergänzt werden (BGH, Urteil vom 02.06.2022 - I ZR 93/21, Rn. 20, juris).
  • BGH, 21.09.2017 - I ZR 74/16

    Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über eine gemeinsame

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23
    aa) Da der Kläger den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr stützt (§ 8 Abs. 1 Satz 1 UWG), ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Berufungsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr., vgl. nur BGH, EuGH-Vorlage vom 21.09.2017 - I ZR 74/16, Rn. 10, juris).
  • BGH, 29.09.2016 - I ZR 232/15

    Internet-Werbung für ein Nahrungsergänzungsmittel: Vorliegen einer speziellen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23
    Die konkret angegriffenen Aussagen sind wie dargelegt nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert und deshalb als irreführende Angaben unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29.09.2016 - I ZR 232/15, Rn. 11, juris).
  • EuG, 16.03.2016 - T-100/15

    Das Gericht bestätigt, dass mehrere gesundheitsbezogene Angaben zu Glucose nicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23
    Ob der Verwender der Angabe in Kenntnis des irreführenden Charakters der Angabe im Sinne von Art. 3 Unterabsatz 2 lit. a der Verordnung Nr. 1924/2006 oder gar absichtlich gehandelt hat, spielt keine Rolle (EuG, Urteil vom 16.03.2016 - T-100/15, Rn. 66 und 71, juris).
  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 68/21

    Einordnung eines Erzeugnisses als Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.03.2024 - 14 U 63/23
    Eine Irreführung liegt vor, wenn das Verständnis, das eine Angabe bei den Verkehrskreisen erweckt, an die sie sich richtet, mit den tatsächlichen Verhältnissen nicht übereinstimmt (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 13.07.2023 - I ZR 68/21, Rn. 39, juris).
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